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So nennt der Seemann den kleinen Flaggengalgen aus Eisen, der auf großen Seglern oftmals als kleiner Flaggenstock an der Gaffelnock, auf Motorseglern als kleine feste Flaggengaffel am Besanmast zu finden ist.



Aus dem Sprachgebrauch der Seeleute: Befestigen einer Flagge an einer Flaggleine.



Aus dem Sprachgebrauch der Seeleute: Das ordentliche Zusammenlegen der geborgenen Segel und Flaggen.



Ein Schiff wg. Steuervorteilen, geringeren Betriebskosten, etc. in einen anderen Staat registrieren lassen.



Abwertende Bezeichnung von Flaggenstaaten, die den Reeder günstige Bedingungen (z.B. Steuern) bieten.



Höflichkeitsformen eines Schiffes gegenüber anderen Staaten, Schiffen, Personen oder Flaggen, die teils durch das ganze Schiff, teils durch Teile der Besatzung erwiesen werden. Sie sind international festgelegt und werden von allen Staaten unter Berücksichtigung nationaler Eigenarten gleichermaßen ausgeübt. ( Seite pfeifen; Front pfeifen; Paradieren; Salutschießen; Flaggengruß; Flaggenparade; Großer Flaggenschmuck)



Aus dem Sprachgebrauch der Seeleute: Ein Clip, der als Schnellverbindung für Leinen dient. Wird oft als Flaggenclip verwendet.



Siehe Gösch



Schiffstransporte unter ausländischer Flagge im inländischen Stromgebiet auf internationalen Schifffahrtsstraßen.



Küstenfahrt, d.h. die Fahrt zwischen den nationalen Häfen eines Landes. Sie ist in vielen Ländern der Schifffahrt unter eigener Flagge vorbehalten.



Stander, den der dienstältere von zwei Marineoffizieren gleichen Ranges zusammen mit der ihm zustehenden Kommandoflagge führt.



Siehe Staatsflagge



Siehe Flaggengruß



Flagge mit dreieckigem Ausschnitt an der Achterkante, so daß sie in zwei Spitzen (oben und unten) endet.



Kennzeichen oder Symbol. Hier Abzeichen oder Wappenschild, das auf der Fahne angebracht ist.



Meist rechteckiges, an einer Stange befestigtes Tuchstück mit Symbolcharakter. Fahnen unterscheiden sich durch Farbgebung und -kombination, Inschriften oder bildlichen Darstellungen (z.B.Wappen). Die Fahne war ursprünglich militärisches Feldzeichen und taucht in militärischen Begriffen noch immer auf, etwa im Fahneneid, der feierlichen Verpflichtung der Soldaten auf ihre Dienstpflicht, oder in der Fahnenflucht, der unerlaubten Entfernung von der Truppe, um sich dem Dienst dauerhaft zu entziehen. Die Fahne ist im Gegensatz zur Flagge kein Hoheitsabzeichen.



Code, welcher aufgestellt wurde vom 'Office of the Geographer and Global Issues' (US Staatsministerium) und herausgegeben wird vom 'National Institute of Standards and Technology' (US Ministerium). Dementsprechend wird der FIPS 10-4 Code vorwiegend benutzt von US Verwaltungsstellen, speziell bei Aktivitäten in Zusammenarbeit mit dem US Staatsministerium und nationalen Sicherheitsfragen.



Siehe unter ISO 3166



Meist viereckige Tuchstücke mit charakteristischer Farb- oder Bildzusammenstellung als Kennzeichen von Staaten (National-Flagge), Gemeinwesen, Organisationen und Körperschaften. Im Gegensatz zur Fahne werden Flaggen mit einer Flaggenleine an einem Flaggenmast oder Flaggenstock gehisst. Als staatliches Hoheitsabzeichen genießt die Flagge Schutz durch Gesetze und internationalen Übereinkünften, danach ist auch das Führen der Flagge und das Protokoll beim Flaggengruß geregelt. In der Schifffahrt werden Signalflaggen als Kommunikationsmittel eingesetzt.



Auf Schiffen: Niederholen der Flagge, bei einem Kriegsschiff Zeichen für die Kapitulation.



Auf Schiffen: Über die Toppen flaggen. Bei festlichen Anlässen das Ausschmücken der Takelage mit den aneinandergereihten Signalflaggen. Es besteht dabei eine besondere Etikette, besonders bei Yachten, über das Setzen von Nationalflagge, Stander usw. bei der Flaggengala.



Auf Schiffen: Grüßen eines Schiffes durch kurzzeitiges Niederholen (dippen) einer Flagge auf etwa 1/2 bis 1/3 der Höhe, in der sich die Flagge normalerweise befindet.



Hissen der Flagge des eigenen Landes am Morgen und ihr Niederholen bei Sonnenuntergang. Auf Signal bzw. Kommando erweist jeder in der Nähe befindliche Soldat der Flagge einen Gruß.



Salutschießen auf hoher See bei Begegnung mit einem fremden, salutfähigen Schiff zu Ehren der fremden Landesflagge. Flaggensalut muß erwidert werden. Wird in Kriegs- und Krisenzeiten von keiner Nation angewandt, um Irrtürmer zu vermeiden.



Das Dokument, das dem Schiff oder der Yacht die Erlaubnis zum Führen einer bestimmten Flagge erteilt.



Siehe Kleiner Flaggenschmuck und Großer Flaggenschmuck.



Der Staat, in dessen Schiffsregister ein Schiff eingetragen ist und dessen Flagge es zu führen hat.



Feierliche Zeremonie bei Schiffsablieferung. Am Flaggenmast wird die Werftflagge eingeholt und die Reedereiflagge gehißt.



Offizier in der Rangklasse eines Admirals, der als Kommandozeichen eine seinem Dienstgrad entsprechende Flagge führen darf.



1.) Das größte Schiff einer Reederei.
2.) Gekennzeichnet durch die Kommandoflagge, ist es das Kriegsschiff (Kommandoschiff, Admiralschiff) eines Flottenverbandes, von dem aus der Oberkommandierende, im Rang eines Flaggoffiziers stehende, Führer eines Kriegsschiffverbandes den Verband befehligt.



Flagge am Steven von Kriegsschiffen. Wird in der Regel nur gehisst, wenn das Schiff vor Anker oder im Hafen liegt. In einzelnen Ländern auch von Handelsschiffen geführt. Außerdem Bezeichnung für andersfarbiges Obereck in einer Flagge.



Schmuck des Schiffes bei besonders bedeutsamen festlichen Anlässen. Außer den Flaggen des Kleinen Flaggenschmucks werden aneinandergereite Signalflaggen vom Heck über die Toppen (höchste Stelle der Masten) bis zum Bug gesetzt.



Zum Zeichen der Trauer wird die Flagge erst auf vollen Höhe gehißt, um dann wieder auf halbe Masthöhe abgesenkt zu werden, wo sie dann verbleibt.



Als Handelsflagge wird die Flagge bezeichnet, die von Handelsschiffen und anderen Schiffen im privaten Besitz als Nationalflagge gehisst wird. Ein veralteter Begriff für die Handelsflagge ist Kauffahrteiflagge. Oftmals der Staatsflagge ähnlich, sich jedoch meist von der Kriegsflagge unterscheidend. Die Handelsflagge muß von jedem im Schiffsregister eingetragenen Schiff geführt werden, wenn die Bekanntgabe der Nationalität notwendig ist (besonders beim Ein- und Auslaufen in einen Hafen). Das Recht zum Führen einer Handelsflagge wird durch das Flaggenzeugnis des Staates verliehen, in dem das Schiff registriert ist. Die Handelsflagge können nur Schiffe führen, die keine Kriegsschiffe oder Staatsschiffe sind.



1.) Bei Adelsgeschlechtern die Flagge des Hauses; meist mit Familienwappen. 2.) Bei Schiffen die Reedereifagge.



Mehrere Signalflaggen, die als Gruppe an einer Flaggenleine gesetzt werden.



Norm, welche aufgestellt wurde vom der 'International Organization for Standardization' (ISO) zur Kennzeichnung von Ländern. Enthält 2- und 3-stellige Codes, sowie 3-stellige Ziffernfolgen. Dient zum verwechselungsfreien Austausch von Informationen auf internationaler Ebene. Der 2-stellige Code eines Landes bildet automatisch dessen Top-Level-Domain.
Außer dem Zahlencode wurde ISO 3166 in den Vereinigten Staaten als FIPS 104-1 übernommen.



1) Allgemein: Distrikt, Verwaltungseinheit, früher auch Rekrutierungsbezirk.
2) In der Schweiz: Gliedstaaten der Eidgenossenschaft. Die Kantone üben alle staatlichen Befugnisse aus, die nicht dem Bund übertragen sind oder durch die Bundesverfassung verwehrt werden.



In der Architektur, dem Kunsthandwerk und der Buchkunst besonders der Renaissance und des Barock beliebtes Ziermotiv, das aus einer Fläche (für Inschriften, Wappen o.ä.) und einem kunstvoll verzierten Rahmen besteht.



Schmuck des Schiffes bei festlichen Anlässen. Auf allen Masten des Schiffes sowie am Heck und am Bug wird im Topp die Landesflagge gesetzt.



Dreieckige Flagge, die bei im Verband fahrenden Einheiten der Seestreitkräfte verwendet wird. Der Kommandantenwimpel zeigt an, wo sich der Kommandierende des Verbandes befindet.



Kommandozeichen, das jeder Seeoffizier führt, der die Befehls- und Kommandogewalt über ein in Dienst gestelltes Kriegsschiff hat. Wird im höchsten Topp Tag und Nacht gesetzt; muß höherem Kommaandozeichen weichen, wenn entsprechend Berechtigter an Bord.



Flagge oder Stander an Kraftfahrzeugen oder auf Schiffen zur Kennzeichnung der Dienststellung und Bezeichnung des Aufenthaltsortes der Befehlshaber, Kommandierenden Generale, Kommandeure von Großverbänden, sowie der Führer von Einheiten aller Art, an den jeweiligen Inhaber der Befehls- und Kommadogewalt gebunden; keine persönliche Flagge.



Von Kriegsschiffen zur Unterscheidung von Handelschiffen als Nationalitätskennzeichen an dem für die Nationalflagge bestimmten Platz geführte Flagge, die in vielen Ländern im Aussehen von der jeweiligen Nationalflagge verschieden; in einigen Staaten auch an Land an Militärgebäuden der See- und auch anderen Teilstreitkräften geführt.



Die Schiffe der meisten Länder verwenden einen Wimpel in den Farben der Kriegsflagge als Zeichen dafür, dass das Schiff unter dem Kommando eines Seeoffiziers steht, der keine selbstständige Kommandoflagge führt.



In Deutschland öffentlich-rechtliche kommunale Gebietskörperschaft zur Wahrnehmung überörtlicher Funktionen, etwa im Bauwesen (Krankenhäuser, Kreisstraßen), im Ordnungsrecht und im Sozialwesen. Die Organe des Landkreises sind Landrat, Kreistag und Kreisausschuß sowie Landratsamt, das zugleich als staatliche Behörde fungiert und den gewählten Kreisabgeordneten.



Der Saum der Flagge, in dem die Flaggenleine eingenäht, bzw. eingezogen ist. Funktionsbedingt immer dem Flaggenmast, bzw. der Fahnenstange zugewandt.



Wird gehisst, sobald ein Lotse an Bord ist und Flagge an Dienstfahrzeugen des Lotsenwesens..



Im Allgemeinen ist damit umgangssprachlich die Flagge schlechthin gemeint.Sie entwickelten sich aus meist persönlichen Fahnen, die dann oft auf das jeweilige Hoheitsgebiet, und dann auf das ganze Land übertragen wurden. Meist war auf den Fahnen ein kompliziertes Wappen zu sehen. Da es aber üblich war, die Fahnen auf Feldzüge mitzuführen, benötigte man größere Mengen. Deshalb reduzierte man das Aussehen auf die wichstigsten Farben, um eine größere Anzahl von Fahnen herstellen zu können. Die erste echte Nationalflagge entstand nach der Befreiung der Niederlande im 17. Jahrhundert und fand Nachahmung in Verbindung mit der Völkerrechtslehre von der Freiheit der Meere, so daß jedes seefahrende Land oder Gebiet eine eigene Flagge hatte. Die Nationalflagge darf in den meisten Ländern von jedem Bürger an seinem Wohnort gehisst werden.



Es sind die Flaggen jener Länder wie Liberia, Panama, Griechenland, die den Reedern besondere Steuervergünstigungen gewähren und bei der Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen an Bord oft beide Augen zudrücken.



Siehe Doppelstander



In einigen Ländern identisch mit der Nationalflagge, häufiger eine von dieser leicht abweichende (i.d.R. durch Hinzufügen des Staatswappens). Den staalichen Dienststellen, sowie Schiffen im Staatsdienst vorbehaltene Flagge; die Staatsflagge wird aber nicht auf Kriegsschiffen geführt. In der Bundesrepublik Deutschland und einigen anderen Staaten wird die Nationalflagge mit Dienstflagge bezeichnet. Um ihren eigenständigen Charakter zu betonen, bezeichnen einige Gebietskörperschaften ihre jeweiligen Flaggen als Staatsflaggen.



Stadtwappen sind ein durch Gesetz und Rechtsprechung geschütztes Hoheitsabzeichen, deren Verwendung ausschließlich der städtischen Verwaltung zusteht. Die Verwendung durch andere Organisationen oder Personen ist nur mit Genehmigung des Oberbürgermeisters zulässig.



Quadratische Flagge. Die Flagge von Staatsoberhäuptern und Würdenträgern sind meist Standarten, ebenso wie die Flaggen auf dem Fahrzeugpark der Regierung. Wird bei Anwesenheit von o.g. Personen an Bord eines Schiffes im Großtopp gesetzt. In Booten an einem im Bug aufgestellten Flaggenstock.



Flagge oder kurzer Wimpel von dreieckiger Form.



Satz aller vorhandenen Flaggen an Bord eines Schiffes, z.B. der Signalflaggen oder der Nationalflaggen.



Gewöhnliche viereckige Flagge im Gegensatz zur Splittflagge.



Flagge, die ein Schiff im Top des Mastes führt.



Kleine Windfahne, Stander, Rennflagge auf dem Masttopp; Windrichtungsanzeiger auf dem Masttopp.



Unterscheidungssignale, die den Namen verschlüsselt anzeigen, den ein Schiff bei seiner Indienststellung erhält. Bei allen deutschen Schiffen beginnt das Unterscheidungssignal mit der Flagge "D".



Wappen erfreuen sich beim Adel und im Bürgertum sowie bei den Kommunen in Stadt und Land großer Beliebtheit. Im Mittelalter entstand das Wappenbild auf den Schilden der Ritterheere zur Unterscheidung von Freund und Feind. Später zeigte der Adel sein Wappen in der stolzen Gewissheit, dass er politisch und sozial etwas galt. Die Bürger der Städte und jüngst auch die Ämter und Gemeinden betonten in ihren bunten Wappen, dass Gemeinschaft stark macht, solange sich jeder mit seinem Ort identifiziert.



1.) Lange, schmale, spitz oder schräg zulaufende Flaggen, am Ende mit langem Spalt (Doppelstander).
2.) Bei der Marine gewöhnlich Kriegsschiffen vorbehalten. In Ländern ohne besondere Kriegsflagge ist der Wimpel das Kennzeichen für Kriegsschiffe.



Windfahne aus Segeltuch, die sich schlauchförmig nach hinten verjüngt.



Gerät zum Messen der Windrichtung, als Windbüdel, Verklicker oder senkrecht stehende Metallfahne, auf dem Mast von Yachten üblich.



Kleine rote mit weißem, vierkantigem Feld versehende Flaggen an kurzem Stock, mit denen Winksignale gegeben werden. Der Winker hat in jeder Hand eine Winkflagge.



Entspricht in der Regel der Nationalflagge, im Unterschied zur Dienst-, Handels- oder Kriegsflagge.



...wann immer ich etwa Relevantes finde.

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WM 2010