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| Wappen |
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Die Grafen von Schaumburg führten seit dem 13. Jahrhundert als Wappen ein silbernes "Nesselblatt" im roten
Schild. Ob das Nesselblatt in einem Zusammenhang mit dem Nesselberg steht, auf dessen Höhe 100 Jahre zuvor die
namengebende Schaumburg erbaut wurde, bleibt Vermutung. Am Ende des Mittelalters taucht dann das Nesselblatt mit drei
Nägeln verziert auf, die durch eine fantasievolle Deutung der in manchen Wappendarstellungen spitz herausgezogenen
Eckzacken des Nesselblattes entstanden. Die Legende erzählt jedoch, dass Graf Adolf IV. anlässlich seiner
Teilnahme an einem Kreuzzug nach Livland im Jahre 1238 die drei Nägel vom Kreuze Christi als Zeichen seines frommen
Sinnes dem Wappen eingefügt habe.
Der Landkreis Grafschaft Schaumburg übernahm im Jahre 1950 das schaumburgische Wappen mit den drei Nägeln als
Kreiswappen. Die Schaumburger Grafen aus lippischem Hause fügten nach 1648 dem Nesselblatt die "Lippische
Rose" hinzu, eine rote fünfblättrige Rose mit goldenem Samen und grünen Kelchblättern. Dieses
Wappen, das bis 1918 alle schaumburg-lippischen Behörden in ihrem Siegel führten, wurde 1922 Staatswappen des
Freistaates Schaumburg-Lippe. Nach Zusammenlegung der Kreise Bückeburg und Stadthagen wählte es der Landkreis
Schaumburg-Lippe im Jahre 1950 zum Kreiswappen.
Der Landkreis Schaumburg entschied sich für ein Wappen, das die beiden historisch gewordenen Einheiten symbolisiert:
"In Rot mit blauem Schildrand ein silbernes Nesselblatt". Das Nesselblatt in seiner ursprünglichen Form
wurde mit den schaumburg-lippischen Farben Weiß-Rot-Blau kombiniert.
Quelle: www.Schaumburg.de
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