Was ist ein Bezirk?
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Bezirke existieren in Deutschland ausschließlich in Bayern und sind dort eingerichtet als die dritte kommunale
Ebene über den Gemeinden (1. Ebene) und Kreisen (2. Ebene) eingerichtete kommunale Gebietskörperschaften.
Die bayerischen Bezirke sind nicht zu verwechseln mit den gleichlautenden Regierungsbezirken, welche staatliche
Behörden sind.
Dies ist für Außenstehende schwer zu begreifen, da nicht nur die Namen, sondern auch die jeweiligen Gebiete
der Bezirke und der Regierungsbezirke deckungsgleich und die Verwaltungsbehörden oftmals im selben Gebäude
untergebracht sind. Sie haben jedoch sehr unterschiedliche Aufgaben. Die Regierungsbezirke heißen in Bayern
gelegentlich auch "Die Regierung von ...(z.B. Schwaben)". Sie sind quasi der verlängerte Arm des
bayerischen Innenministeriums in München.
Die Bezirke hingegen sind Selbstverwaltungskörperschaften und haben daher auch ein Parlament, den Bezirkstag, der
alle 5 Jahre von den Wahlberechtigten des Bezirks direkt gewählt wird. Sie können Wappen und Fahnen wie eine
Gemeinde oder ein Landkreis haben, was ein staatlicher Regierungsbezirk nicht hat.
Die Bezirke nehmen jene Aufgaben wahr, die über die Zuständigkeit und das Leistungsvermögen der
kreisfreien Städte und Landkreise hinausreichen. Sie schaffen öffentliche Einrichtungen, die für
das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Wohl der Bevölkerung notwendig sind. So sind sie z.B. Träger
psychiatrischer und neurologischer Fachkrankenhäuser, von Spezialkliniken, Fach- und Sonderschulen und
Freilichtmuseen. Ferner sind sie überörtliche Sozialhilfeträger. In anderen Bundesländern
werden diese Aufgaben teilweise z.B. von den Landschaftsverbänden bzw. Landeswohlfahrtsverbänden erledigt.
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