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| Bundesland Schleswig-Holstein |
Die Landesflagge besteht aus drei gleich breiten Längsstreifen und zeigt die Landesfarben
blau / weiß / rot ohne aufgelegtes Symbol.
Die Farben sind abgeleitet aus den Wappenfarben von Schleswig und Holstein. Diese Farben wurden bereits seit 1843
als inoffizielle Flaggefarben verwendet.
Die dänische Regierung verbot diese Farben 1845. Selbst noch als Schleswig-Holstein eine Provinz Preußens
wurde, wurden die Farben nie offiziell.
Erst als Schleswig-Holstein 1948 ein eigenes Land wurde, wurde die Flagge offiziell anerkannt, was mit dem Gesetz
von 1957 bestätigt wurde.
Diese Flagge darf auch von Privatpersonen verwendet werden.
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Die Landesdienstflagge zeigt die Landesflagge mit aufgelegtem Landeswappen.
Diese Flagge darf von Privatpersonen nicht verwendet werden.
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Das schleswig-holsteinische Wappen zeigt die Wappen seiner beiden Landesteile. Die zwei übereinanderschreitenden
Löwen waren seit 1232 Wappentiere der Herzöge Schleswigs. Die schauenburgischen Grafen von Holstein führten
das "Nesselblatt" seit 1229/38. Die erste Zusammenstellung der beiden Wappenbilder ist gegen Ende des
14. Jahrhunderts belegt.
Quelle:
Der Bürger im Staat - Heft 1/2 1999
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| Locator / geographische Lage von |
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In
Tagen:
Fussball-WM 2014 in Brasilien
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