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| Bundesland Rheinland-Pfalz |
Zur Schaffung der Landesflagge (welche gleichzeitig Landesdienstflagge ist) wurde das Landeswappen (s.u.) in der oberen
Ecke an der Stange, bis in die Hälfte des roten Querstreifens übergreifend den deutschen Bundesfarben
schwarz-rot-gold aufgelegt.
Die Flagge wird von Behörden und Bürgern gleichermaßen genutzt.
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Das rheinland-pfälzische Landeswappen wurde in Ausführung des Artikels 74 der Landesverfassung durch das Gesetz
vom 10. Mai 1948 bestimmt. Es ist durch eine eingebogene schwarze Spitze mit einem rot gekrönten und
bewehrten, goldenen Löwen gespalten; im vorderen, silbernen Feld ein durchgehendes rotes Kreuz; im hinteren, roten
Feld ein silbernes sechsspeichiges Rad.
Damit sind die wichtigsten historischen Territorien des heutigen Landes Rheinland-Pfalz im Wappen vertreten. Das rote Kreuz
steht für das Erzbistum und Kurfürstentum Trier, während das Mainzer Rad das Wappenbild des Erzbistums und
Kurfürstentums Mainz ist. Der Pfälzer Löwe schließlich repräsentiert die Kurpfalz.
Auf dem Schild ruht eine goldene "Volkskrone", deren Blätter dem Weinlaub nachempfunden sind (Reben
umkränzen das Landeswappen auch im großen Landessiegel). Die Volkskrone ist kein monarchisches Symbol,
sondern Sinnbild der Volkssouveränität.
Quellen:
1.) Blätter zum Land 1'99 / Landeswappen Rheinland-Pfalz
2.) Der Bürger im Staat - Heft 1/2 1999
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In
Tagen:
Frauenfussball-WM 2011
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