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| Freie und Hansestadt Hamburg |
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Fläche |
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Hauptstadt |
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| 755 km² |
Hamburg |
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Die Hamburger Landesfarben sind weiß-rot (Artikel 5, der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom
6. Juni 1952, erstmalig festgelegt durch Senatsbeschluss vom 6. Juni 1834).
Die jetzige Form der Hamburgischen Landesflagge wurde ebenfalls zuerst durch Senatsbeschluss im Jahre 1834 festgelegt.
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Das große Staatswappen mit den wappenhaltenden Löwen gibt es seit dem 16. Jahrhundert.
Die Staatsflagge wurde 1897 zur Einweihung des Rathauses geschaffen; sie wird nur vom Senat in seiner Eigenschaft als
Staatsoberhaupt geführt.
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Die Admiralitätsflagge nimmt im Hamburger Flaggenwesen eine besondere Stellung ein. Durch einen Rats- und
Bürgerbeschluss wurde 1623 in Hamburg das Admiralitäts-Collegium gegründet, dem ein Bürgermeister,
vier Ratsherren, sechs Kaufleute und zwei "Schiffer" (Kapitäne) angehörten.
"Die Admiralität", wie das Collegium kurz genannt wurde, war für alle hamburgischen Schifffahrts-
und Hafenangelegenheiten zuständig. So überwachte sie das Lotsenwesen auf der Unterelbe, sorgte für die
Fahrwassermarkierungen im Strom, übernahm die Sicherung der Schiffe der Kaufleute gegen Seeräuber und wies
innerhalb der Befestigungen den Schiffen die Liegeplätze an.
Seit 1642 besaß die "Admiralität" ein eigenes Wappen und eine eigene Flagge: auf rotem Grund den
blauen Anker mit gelbem Ankerstock, belegt mit der weißen Hamburger Burg. Bis heute darf diese Flagge nur
dienstlich geführt werden.
Heute wird die Admiralitätsflagge als älteste hamburgische Dienstflagge auf den Wasserfahrzeugen der Freien
und Hansestadt Hamburg in Form einer Bugflagge (oft aus Metall) und auf den staatlichen Gebäuden gesetzt, die
der Hafen- und Schifffahrtsverwaltung dienen.
Quelle: SCHURDEL, H. D: Flaggen und Wappen Deutschland. Battenberg Verlag. Augsburg, 1995 und
KOPITZSCH, F. und TILGNER, D. (Herausgeber): Hamburg-Lexikon. Zeise-Verlag. Hamburg, 1998
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Das Landeswappen zeigt im roten Schild eine silberne (heraldisch: weiß) Burg mit drei Türmen und einem
geschlossenen Tor. Der Ursprung des Wappens geht auf alte städtische Siegel aus dem 12./ 13. Jahrhundert
zurück. Der mittlere Turm mit dem Kreuz wird als Darstellung des mittelalterlichen Doms interpretiert.
Die Sterne über den beiden Seitentürmen gelten als "Mariensterne", der Schutzpatronin der Stadt.
Das Tor in der Mitte wurde im Laufe der Jahrhunderte mal offen, mit und ohne Fallgitter, mal geschlossen gezeigt.
Bis ins 18. Jahrhundert wurde die Burg rot und der Fond weiß dargestellt. Die jetzige Farbgebung beruht auf
einem Senatsbeschluss vom 14. Mai 1752.
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