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Die Landesflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben rot (oben) und weiß (unten)
und trägt in der Mitte das Landeswappen.
Die Landesflagge ist gleichzeitig Landesdienstflagge.
Die Flagge darf auch von Privatpersonen verwendet werden.
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Das Landeswappen zeigt auf einem Schild in Weiß (Silber) einen nach rechts blickenden, mit goldenen
Kleestengeln auf den Flügeln gezierten und gold bewehrten roten Adler.
Das Wappen darf von Privatpersonen nicht verwendet werden.
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Erstmals wurde nach heutigem Kenntnisstand der märkische Adler in einem markgräflichen Wappen 1170 verwandt.
Es wird vermutet, daß er sich vom Wappen des kaiserlichen Lehnsherrn ableitet. In der Folge nahmen mehr als 50
vom Markgrafen gegründete Städte den Adler in ihr Stadtwappen auf. Nach etlichen Veränderungen
(Ergänzung des Wappens um die kurfürstlichen Insignien Kurhut, Zepter und Schwert 1824 und um den
Erzkämmerstab 1864) und nach der gänzlichen Abschaffung des Adlerwappens 1945 kehrte der Landtag des
wiedererstandenen Landes Brandenburg 1991 zur jahrhundertealten Tradition des roten Adlers zurück.
Quelle:
Der Bürger im Staat - Heft 1/2 1999
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In
Tagen:
Frauenfussball-WM 2011
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