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Bundesland Bayern Freistaat Bayern |
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Die Landesflagge wurde am 2. Dezember 1946 in der Verfassung festgelegt.
Sowohl die weiß-blaue Streifenflagge, als auch die schräg gerautete mit ihren 21 Rauten sind
gleichberechtigt und werden seit Jahrhunderten in Bayern geführt.
Die Grundform der Rautenflagge enthält 21 weiße und blaue Rauten (Wecken), wobei die von den
Rändern angeschnittenen Rauten mitgezählt werden. Bei langen und schmalen Flaggen kann sich
die Anzahl der Rauten erhöhen. In jedem Fall ist aber die rechte obere Ecke des Flaggentuchs für
eine angeschnittene weiße Raute bestimmt.
Beide Flaggen dürfen auch von Privatpersonen verwendet werden.
Anmerkung: In der Flaggenkunde werden die Flaggen von der Vorderseite beschrieben und dargestellt.
In Bayern erfolgt die Beschreibung der Flagge nach heraldischen Regeln. Das bedeutet, die Beschreibung
erfolgt vom Schildträger, der sich hinter dem Wappen und in diesem Fall hinter der Flagge befindet.
So ist die von der Verwaltungsanordnung vom 16. Februar 1971 bestätigte "vorbehalte rechte obere Ecke
für eine angeschnittene weiße Raute" für den Betrachter links.
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Oft sieht man auch eine Flagge, die den Anschein erweckt, eine Landesdienstflagge zu sein. Dies ist jedoch
zwangsläufig nie korrekt, da Bayern keine Landesdienstflagge führt. Abgesehen davon ist es den
Bürgern auch nicht gestattet das Große Staatswappen (egal ob mit oder ohne Schildhalter) zu
verwenden. Abhalten lässt sich davon aber kaum jemand. Auch die Anzahl der Rauten wird dabei nicht
sehr genau genommen.
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Der Rautenschild mit der Volkskrone wird auch offiziell als "Kleines Staatswappen" verwendet.
Quelle:
Der Bürger im Staat - Heft 1/2 1999
Privatpersonen ist das Führen des Kleinen Staatswappens nicht gestattet.
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Die hier weiß dargestellten Flächen werden tw. beim Druck auch gräulich dargestellt um der eigentlichen Farbe silber näher zu kommen. Da sich die Farbe silber weder auf Papier, noch auf Stoff wirklich korrekt drucken lässt, kann man sowohl die Ausführung mit weißen, wie auch die Darstellung mit gräulichen Flächen als korrekt ansehen.
Das Große Staatswappen von Bayern
Der Goldene Löwe im schwarzen Feld des Wappens war das Symbol der Pfalzgrafen bei Rhein. Nach der Belehung des
bayerischen Herzogs Ludwig im Jahre 1214 mit der Pfalzgrafschaft diente es jahrhundertelang als gemeinsames Kennzeichen
der altbayerischen und pfälzischen Wittelsbacher. Heute erinnert der aufgrichtete, goldene und rotbewehrte
Pfälzer Löwe an den Regierungsbezirk Oberpfalz.
Der Fränkische Rechen im zweiten Feld ist mit rot und weiß (Silber) mit drei aus dem Weiß aufsteigenden
Spitzen geteilt. Dieser "Rechen" erscheint um 1350 als Wappen einiger Orte des Hochstifts Würzburg und
seit 1410 auch in den Siegeln der Fürstbischöfe. Heute steht der Fränkische Rechen für die
Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken.
Der Blaue Panther links unten im dritten Feld zeigt sich goldbewehrt, aufgerichtet auf weißem (silbernen) Grund.
Ursprünglich wurde er im Wappen der in Niederbayern ansässigen Pfalzgrafen von Ortenburg geführt.
Später übernahmen ihn die Wittelsbacher. Heute vertritt der blaue Panther die altbayerischen Regierungsbezirke
Niederbayern und Oberbayern.
Die drei schwarzen Löwen im vierten Feld sind auf Gold übereinander angeordnet, herschauend und rotbewehrt
dargestellt. Sie sind dem alten Wappen der Hohenstaufen, der einstigen Herzöge von Schwaben, entnommen. Im
Staatswappen repräsentieren sie den Regierungsbezirk Schwaben.
Der weiß-blaue Herzschild ist in Weiß (Silber) und Blau schräg gerautet. Nachdem es früher den
Grafen von Bogen als Wappen diente, wurde dieses Herzschild 1247 von den Wittelsbachern als Stammwappen übernommen.
Die weiß-blauen Rauten sind das bayerische Wahrzeichen schlechthin. Der Rautenschild symbolisiert heute Bayern als
Ganzes.
Die Volkskrone ruht auf dem gevierten Herzschild mit der Krone in der Mitte. Sie besteht aus einem mit Steinen
geschmückten goldenen Reifen, der mit fünf ornamentalen Blättern besetzt ist. Die Volkskrone, die
sich erstmals im Wappen von 1923 findet, bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die
Volkssouveränität.
Quelle:
http://www.genealogienetz.de/
Privatpersonen ist das Führen des Großen Staatswappens nicht gestattet.
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(Tolerierte Suchbegriffe: Bayernwappen)
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In
Tagen:
Frauenfussball-WM 2011
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