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| Bundesland Baden-Württemberg |
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Die Landesflagge trägt die Farben schwarz und Gold, welche 1953 als Landesfarben festgelegt wurden.
Diese Flagge darf auch von Privatpersonen verwendet werden.
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Die Kleine Landesdienstflagge zeigt die Landesflagge mit zusätzlich aufgebrachtem Kleinen Landeswappen.
Diese Flagge darf von Privatpersonen nicht verwendet werden.
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Die Große Landesdienstflagge besteht aus der Landesflagge mit zusätzlich aufgebrachtem großen Landeswappen.
Diese Flagge darf von Privatpersonen nicht verwendet werden.
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Das Kleine Landeswappen - ohne Schildhalter, Wappenkrone und Fußleiste - besteht aus dem Drei-Löwen-Schild.
Es wird von einer "Volkskrone" genannten Blattkrone überwölbt, wie sie in den deutschen Ländern
nach 1918 als Symbol der Volkssouveränität eingeführt worden war.
Quelle:
http://www.baden-wuerttemberg.de/
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Das Große Landeswappen erinnert an die hochmittelalterliche Epoche zwischen 1079 und 1268, als die in
Südwestdeutschland beheimateten Staufer das Herzogtum Schwaben beherrschten und von hier aus die Geschichte
des Deutschen Reiches bestimmten.
Im goldenen Schild des Großen Landeswappens lebt das Wappen des staufischen Herzogtums Schwaben fort.
Es zeigt drei schreitende schwarze Löwen mit roten Zungen. Der goldene Schild wird von einem Hirsch und
von dem Fabeltier Greif gestützt, die für Württemberg und Baden stehen.
Der sogenannte Kronreif mit neun regionalen Wappen überwölbt das Große Landeswappen.
Sechs dieser Wappen stehen für die zwischen dem Mittelalter und dem Ende des Alten Reiches wichtigsten
südwestdeutschen Territorien. Drei Wappen symbolisieren die nach der napoleonischen Flurbereinigung
übriggebliebenen Staatsgebiete.
Die Mitte der den Schild überspannenden Wappenkrone nehmen in erhöhten goldenen Schildchen die
Wappen Badens und Württembergs ein. Das badische Wappen, in Gold ein roter Schrägbalken, ist seit
1207 nachweisbar. Das württembergische Pendant, drei übereinanderliegende schwarze Hirschstangen
im goldenen Schild, seit 1228. In der Wappenkrone des Großen Landeswappens sehen wir außerdem
links die silberroten Spitzen des "Fränkischen Rechens" für das Herzogtum Ostfranken,
in dem sich staufische Hausmachtsgebiete befanden. Der Silber und Schwarz geviertelte und seit 1248 belegte
"Zollernschild" für die Hohenzollerischen Lande schließt sich an. Rechts folgen der rot
gekrönte goldene Löwe der Kurpfalz in Schwarz und der für die vorderösterreichischen Lande
im Breisgau, am oberen Neckar, an der oberen Donau, in Oberschwaben und im Westallgäu stehende
rot-silbern-rote "Bindenschild" Österreichs.
Das Wappen wurde 1954 als Landeswappen übernommen.
Quelle:
http://www.baden-wuerttemberg.de/
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Seit einigen Jahren gibt es das "Baden-Württemberg-Signet", welches zur Verwendung im gewerblichen,
verbandlichen und publizistischen Bereich freigegeben ist. Es kann unverändert genehmigungsfrei von jedermann
verwendet werden, der seine Verbundenheit mit dem Land Baden-Württemberg zum Ausdruck bringen will.
Seit Einführung des Baden-Württemberg-Signets praktiziert das Land Baden-Württemberg eine noch
restriktivere Genehmigungspraxis bei der Verwendung des offiziellen Landeswappens im privaten Bereich.
Quelle:
http://www.baden-wuerttemberg.de/
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Die große Landesdienstflagge eingezeichnet in den Landesgrenzen.
Natürlich ohne offizielle Funktion.
© Axel Bach
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In
Tagen:
Frauenfussball-WM 2011
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